|
Abrechnung nach Datenvolumen
Mit der datenvolumenbezogenen Abrechnung stellt der Provider ein vereinbartes Datenvolumen bereit (z.B. 50 GB). Bei Überschreitung wird zusätzlich genutztes Volumen pro GB verrechnet. Das könnte unter Umständen zu nicht kalkulierbaren Mehrkosten führen. Die Anbindung wird zudem häufig mit anderen Kunden geteilt. Bei erhöhtem Datenaufkommen könnte jenes zu Leistungseinbußen führen.
Abrechnung nach Burstable Billing (95%-Regel)
Bei Burstable Billing wird eine vereinbarte Bandbreite (Leistung/Commited-Data-Rate [CDR]) garantiert. Es steht dem Kunden frei, kurzfristig mehr als die vereinbarte Leistung zu nutzen (bursting). Kurzfristige Leistungsspitzen werden durch die industrieübliche 95%-Regel nicht verrechnet. Wird längerfristig mehr Leistung benötigt kann flexibel Bandbreite (Mehrleistung) zugekauft werden. Eine Abrechnung nach Volumen findet nicht statt. Das Datenvolumen ist unlimitiert.
Anwendungsbeispiel / 50 GB
| Abrechnungsart | Datenvolumen | Burstable Billing |
| Datenvolumen | 50 GB | unlimitiert |
| Durchscn. Bandbreite | ~ 150kbps | 1 Mbps |
|